Dorferneuerung / Zukunftswerkstatt

Allgemeines zum Dorferneuerungsprogramm 2014

Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2014 hat das Land Rheinland-Pfalz insgesamt 20 Ortsgemeinden als Schwerpunktgemeinden anerkannt. Insgesamt werden 129 Dörfer von einer Schwerpunktanerkennung profitieren. Rund 17 Millionen Euro stehen zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen zur Verfügung.

Auch Welschbillig hat am 07.03.2014 die Anerkennungsurkunde als Schwerpunktgemeinde durch Innenminister Roger Lewentz erhalten. Innerhalb von sechs Jahren steht Welschbillig für die Stärkung der Innenentwicklung eine qualifizierte Bauberatung für private und öffentliche Bauherrn zur Verfügung.
Zusammen mit der Dorfmoderation wurde damit ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt und ein zukunftsbeständiges Leitbild kann für die Mehrortsgemeinde entwickelt werden. Schwerpunkte der Dorferneuerung sind struktur- und funktionsverbessernde Maßnahmen, die zur Stärkung und Wiederbelegung der Ortskerne beitragen und damit die unverwechselbare Siedlungs- und Kulturlandschaft erhalten.

 

Die Zukunftswerkstatt Welschbillig –  Chance zum Wachstum

Zuwanderung, Binnenwanderung und Alterung stellt auch die Gemeinde Welschbillig vor große Herausforderungen. Es ist überraschend mit welcher Intensität sich in Deutschland wachsende und schrumpfende Regionen auseinanderentwickeln.

Damit Welschbillig wachsen kann, wurde zuletzt das Baugebiet „In den Ritten“ ausgewiesen, wo in Kürze 19 Baustellen erschlossen werden können, um jungen Familien eine Möglichkeit zu geben, in Welschbillig wohnen zu bleiben bzw. Welschbillig als Wahlheimat auszuwählen.

Die Gemeinde Welschbillig bewarb sich aus oben angeführten Gründen beim Land Rheinland Pfalz auf die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde der Dorferneuerung und kann seit 2014 für die kommenden sechs Jahre damit zusätzliche Fördermittel beantragen. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde bietet nun auch die Chance wichtige Bereiche des Ortes im Rahmen einer Bürgerbeteiligung, bzw. Dorfmoderation, intensiver anzusehen und eventuell neu zu gestalten.

Im Rahmen der Dorfmoderation wurde deutlich erkennbar, dass in Welschbillig und in seinen Ortsteilen, inzwischen in den Ortskernen einen Leerstand an Häusern und Scheunen entstanden ist, dem eine besondere Beachtung geschenkt werden muss. Zunehmender Leerstand fördert den Zerfall der Ortskerne und damit verliert die gesamte Gemeinde an Wohn- und Lebensqualität.

Deshalb muss es Ziel aller Bürger sowie aller politischen Gruppierungen sein, in den Ortskernen attraktive Möglichkeiten zu schaffen, um die Altbausubstanz zu erhalten und Gebäude für zeitgerechten Wohnraum zu entwickeln.

 

Überblick der Fördermöglichkeiten

Für Sanierungswillige ermöglicht die Gemeinde hierbei eine kostenfreie, erste Bauberatung. Mit der fachlichen Erstberatung kann ein Sanierungskonzept für das Bauobjekt skizziert, Förderbedingungen geklärt und ggf. eine Kostenschätzung erstellt werden. Ansprechpartner hierfür ist Ortsbürgermeister Werner Olk. Er wird den Kontakt zum beauftragten Planungsbüro Vollmuth aus Kanzem herstellen. Sanierungswillige Eigentümer eines ortsbildprägenden Gebäudes (Baujahr vor 1945) können einen Zuschuss von ca. 30 % der förderfähigen Kosten erhalten: Maximal 20.452.- € bei privaten Gebäuden und 40.904.- € bei gewerblichen Anlagen. Vor der Sanierung muss der Antrag gestellt und bewilligt werden. Eigenleistungen sind hier auch möglich.

Eine weitere Unterstützung bieten die Förderprogramme der Verbandsgemeinde Trier-Land, die als Initiative unter dem Titel „Bauen im Ortskern – Leben mittendrin!“ läuft. Hier gibt es eine Förderung von 5.000.- € als Festbetrags-Zuschuss, bei nachgewiesenen Kosten von mindestens 80.000.- €. Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20% der Bausumme anerkannt. Bei eigengenutzten Wohngebäuden erhöht sich der Zuschuss um 1.000.- € pro Kind (eigene Kinder in der Wohnung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Förderung kann vor der Baumaßnahme beantragt werden und trifft auf Kosten für Bauen auf unbebauten Grundstücken (Baulücken) im Ortskern, bei Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz und bei Kosten für den Abriss alter Gebäude und anschließenden Neubau an der gleichen Stelle zu Wohnzwecken zu. Weitere Voraussetzung ist, dass das Objekt mindestens 40 Jahre alt ist, ca. 6 Monate vor der Planung nicht mehr benutzt wurde und mindestens 10 Jahre im Eigentum des Käufers bleibt.

Grunderwerb bzw. Abbruch alleine sind bei keinem Förderprogramm förderfähig, ebenso wenig wie Reparatur- und Verschönerungsarbeiten.

Das Beitragsarchiv der Zukunftswerkstatt

Um die Fortschritte der Zukunftswerkstatt zu dokumentieren, haben wir in zu diesem Thema je Ortsteil ein Beitragsarchiv für Sie eingerichtet. Die Workshops für Träg und Welschbillig sind gemeinsam unter Welschbillig dokumentiert.
Neben den Informationen aus den Protokollen finden Sie hier u.a. auch noch Tipps und Hinweise des betreuenden Planungsbüros oder Berichte aus der regionalen Presse.

Die Moderationsberichte

Inzwischen liegen auch die Moderationsberichte bzw. Konzepte aus einzelnen Ortsteilen vor. Alle Berichte können als PDF heruntergeladen werden.

Moderationsbericht Welschbillig 2017
Dorferneuerungskonzept Welschbillig 2017
Konzept für Hofweiler
Konzept für Ittel
Konzept für Möhn
Konzept für Träg

Um die Download-Zeiten in einem erträglichen Rahmen zu halten, wurden die PDF-Dateien stark komprimiert.

Kontakt zum Planungsbüro

Die Zukunftswerkstatt Welschbillig wird inhaltlich betreut durch:

Planungsbüro Vollmuth
Kirchstraße 5
54441 Kanzem
Tel.: 06501 / 989420
Fax: 06501 / 989421

Email: planungsbuero-vollmuth@t-online.de