Öffentlicher Teil

  1. Mitteilungen des Vorsitzenden
  • Für den Wirtschaftsweg Ittel (Höhe Theisen) bis Welschbillig (Marienwiese) findet am Mittwoch, 5. Februar ein Gespräch des Ortsbürgermeisters und des ersten Beigeordne­ten mit Vertretern von LBM Gerolstein und Trier statt. Hier soll auf den mündlich zuge­sagten Ausbau als kombinierter Rad-/Wirtschaftsweg im Rahmen der Gutlandroute hingewirkt werden.
  • Wanderweg entlang der Falzer Bach
    • In Kooperation mit der Gemeinde Idesheim wird zurzeit ein Naturbelassener Wanderweg zwischen Silo und Ortsmitte Idesheim entlang des Falzer Baches hergerichtet. Der Weg führt idyllisch größtenteils unter Hecken sehr dicht am Bach entlang. Die Parzelle ist als Wegeparzelle ausgewiesen und gehört der Gemeinde. Am Samstag fand ein erster Arbeitseinsatz der Heimatfreunde mit Unterstützung des Bauhofes statt. Hierfür vielen Dank.
    • Über den weiteren Fortgang werden Sie auf dem Laufenden gehalten. Bei den nächsten Arbeitseinsätzen sind weitere freiwillige Helfer herzlich willkommen.
  • Am Donnerstag, den 6. Februar 2025 findet eine Begehung mit einem Vertreter von Westnetz zur Lage der Verteilschränke für Glasfaser statt. Im zweiten Quartal soll mit dem Ausbau be­gonnen werden.
  1. Photovoltaik Schwarzkreuz

Es liegt eine Anfrage seitens RWE vor, eine Photovoltaikanlage auf dem Bereich von Schwarzkreuz/Kunkelborn zu errichten. Um noch für diese Saison Naturschutzgutach­ten erstellen zu können, wurde um einen Grundsatzbeschluss in der nächsten Gemein­deratssitzung gebeten. Bei Recherche ergab sich folgendes Risiko: Das Land hat als Zielmarke 2% der landwirtschaftlichen Fläche zur Nutzung als Photovoltaikfläche vor­gesehen. Bei 2.305 ha landwirtschaftliche Fläche der Gemeinde Welschbillig ergibt das eine Zielflä­che von 46,1 ha. Dies entspricht dem Bedarf des Projektes Möhnerberg. Zurzeit ist nicht klar, ob die 2 % als landesdurchschnitt gelten oder auf die einzelne Gemeinde heruntergebrochen werden. Auf dieser Grundlage kann noch nicht abgestimmt wer­den. Am 6. März findet ein Abstimmungsgespräch mit dem Planungsbüro und der VG statt.

Beschluss:  Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu diesem Tages-ordnungs­punkt bis zur Klärung der Sachlage keinen Beschluss zu fassen.        Ergebnis:    einstimmig

  1. Benutzerordnung und Gebührenordnung Gemeindehaus Welschbillig

Die allgemeine Diskussion ergab, dass die Gebührenanpassung nach nun 22 Jahren

notwendig ist. Die neuen Beträge werden als angemessen angesehen.

Die Sonderrege­lung für die Ortsvereine wird ebenfalls begrüßt.

Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die neue Nutzungs-ordnung wie in der Beschlussvorlage dargestellt. Ergebnis:    einstimmig

  1. Benutzerordnung und Gebührenordnung Grillhütte Träg

Michael Olk stellte die Beschlussvorlage vor.

Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die neue Nutzungsordnung wie in der Beschlussvorlage dargestellt.

Ergebnis: einstimmig

  1. Widmung einer Verkehrsanlage, hier: Teilfläche des Weges Gemarkung Ittel, Flur 11, Nr. 190/1

Der Vorsitzende teilt mit, dass auf den Parzellen Gemarkung Ittel, Flur 11, Flurstücke 39/2 und 39/3, Neustraße 7, ein Mehrfamilienhaus errichtet werden soll. Die Bauvoran­frage wurde im vergangenen Jahr bereits positiv beschieden. Der Bauantrag ist gestellt und liegt der Kreisverwaltung als der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmi­gung vor.

Die Zuwegung erfolgt über die Neustraße und den gemeindeeigenen Wirtschaftsweg, Gemarkung Ittel, Flur 11, Flurstück 190/1. Wie die Neustraße ist der geteerte Teil des Wirtschaftsweges als Verkehrsanlage gewidmet. Angrenzend ist der Weg im weiteren Verlauf geschottert. Der gewidmete Teil des Wirtschaftsweges endet etwa in Höhe des jetzt noch stehenden Wohnhauses. Die Zufahrt zu der angrenzenden Garage erfolgt bereits über den geschotterten Teil. Im hinteren Teil des Grundstücks zur Parzelle Nr. 38 hin, werden im Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus Stellplätze ausgewiesen. Die Zufahrt müsste über einen nicht gewidmeten Teil der Parzelle Nr. 190/1 erfolgen. Da­mit dort genehmigungsfähige Stellplätze ausgewiesen werden können, muss eine Re­gelung zum Wegerecht für eine weiteres Teilstück des Wirtschaftsweges getroffen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass der geschotterte Teil des Wirtschaftsweges nicht alle Anforderungen an eine öffentliche Verkehrsanlage er­füllt.

Der Ortsbeirat Ittel hat in der Sitzung vom 3. Februar folgenden einstimmigen Empfeh­lungsbeschluss gefasst:

Der Ortsbeirat übernimmt eine Zufahrts- und Zuwegungsbaulast gemäß § 86 Landes­bauordnung auf der Parzelle Gemarkung Ittel, Flur 11, Flurstück 190/1 für die notwen­digen Stellplätze des Bauvorhabens. Die Baulast ist in einem Lageplan zu konkretisie­ren, beginnend im Anschluss an das gewidmete/geteerte Teilstück bis zur ersten Ab­markung zu der Parzelle Flurstück 38 und den Parzellen Flurstücke 42/1 und 42/2.

Sofern der Eintrag einer Baulast im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde für die ‚Genehmigungsfähigkeit nicht anerkannt wird, ist der Ortsbeirat mit der Widmung für den Gemeingebrauch des zuvor beschriebenen Teil­stücks des Wirtschaftsweges gemäß § 36 Landesstraßengesetz einverstanden.

Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Empfehlungs-beschluss des Ortsbeirates Ittel zu entsprechen.

Ergebnis:    einstimmig

  1. Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten

Der Bauausschuss spricht sich für die Anschaffung der Geräte aus und empfiehlt dem Gemeinderat die Geräte zu beschaffen. Es sollen zwei weitere Akkupacks angeschafft werden. Die Geräte sollen nicht wie missverständlich in Vorlage steht in der „Ortslage“ Welschbillig, sondern in der gesamten Gemeinde genutzt werden.

  1. Beauftragung einer Reinigungsfirma für das Gemeindehaus

Beschluss:  Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Reinigungsfirma wie in der Beschlussvorlage beschrieben für einen Probezeitraum von drei Monaten zu beauftra­gen.      Ergebnis: Einstimmig

  1. Zaunanlage Friedhof Möhn

Der Ortsvorsteher von Möhn, Herr Neises, stellte die Situation dar: Nach Erlaubnis durch den Orts­beirat, wurde durch den benachbarten Anlieger privat eine Zaunanlage auf Gemeindeeigen­tum auf dem Friedhofsgelände errichtet, um eine Pflege des Eigentums zu ermögli­chen; diese ist allerdings so weit vorverlagert, dass diese den Zugang zum Anbau der Sakristei versperrt. (…) Zudem wurde von Seiten der Kirchenge­meinde festgestellt, dass das Gelände zwar nicht mehr für Bestattungen genutzt wer­de, aber nicht als Friedhof entwidmet sei.

Der Vorsitzende trug den Beschluss des Ortsbeirates Möhn vor:

Der Ortsbeirat beschließt, dem Eigentümer der Parzelle „XX“, unter der Voraussetzung einer zuverlässigen Pflege, zu erlauben – auf dem Gemeindeeigentum, parallel zu seinem Wohngebäude, im Abstand von maximal 2 Metern – einen Zaun zu errichten.

Der Grenz­punkt der Sakristei ist dabei Null-Punkt. Der bestehende Zaun ist innerhalb einer ange­messenen Frist von 4 Wochen auf eigene Kosten zu entfernen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung des Gemeinderats.

Der Vorsitzende stellte dar, dass der Gemeinderat den grundsätzlichen Beschluss des Ortsbeirates bestätigen solle, aber aufgrund der Erfahrungen mit den Anliegern die Vereinbarung genauer gefasst sollte.

Text der Ergänzung:

  • Die beigefügte Flurkarte dient der Beschlussvorlage durch den Gemeinderat Welschbillig vom 06.02.2025 zur Zaunerrichtung auf der Parzelle Friedhof 120 zum Nachbargrund­stück 11A.
  • Die in rote Linie kennzeichnet die Höchstabstände zur eventuellen Zaunerrichtung.
  • Das Abstandsmaß darf auf keinen Fall die 2-Meter-Grenze überschreiten. Der Zaun darf nicht höher als 1,40 Meter werden.
  • Kosten für die Errichtung und Demontage sowie den Grundbucheintrag müssen von dem Eigentümer der Parzel­le 11A übernommen werden. Folgender Grundbucheintrag muss übernommen werden: Wenn ein Eigentümerwechsel bei der Parzelle 11A stattfindet bzw. eine Vermietung der Parzelle 11A muss der Zaun innerhalb einer Frist von 14 Tagen durch den jetzigen Eigentümer entfernt werden und den Nachweis des Entfernens des Zaunes der Gemeinde gegenüber erbracht werden.

Kartenskizze in der Anlage.

Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt den Beschluss des Möhner Ortsbeirates mit der beigefügten Ergänzung zu übernehmen.         Ergebnis: einstimmig